Beschreibung:
Es werden folgende Inhalte schwerpunktmäßig vermittelt:
- Sportorganisation und -verwaltung
- Didaktik/Methodik
- Übersicht über Behinderungsarten in Theorie und Praxis
- Konzeption Breitensport im DBS
- Inklusion
Gliederung:
- 25 UE/LE in Präsenz vor Ort
- 6 UE/LE online live via Zoom
- 3 UE/LE Hospitationen (die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in Behinderten- oder Inklusionssportgruppen und in Rehabilitationssportgruppen absolviert werden und sind vor der Ausbildung zu absolvieren)
Zielgruppe:
Der Block 20 richtet sich an vorqualifizierte Teilnehmer*innen (Inhaber*innen von DOSB-C-Lizenzen, Sportwissenschaftler*innen ohne einschlägigen Schwerpunkt etc.). Nach erfolgreichem Abschluss kann die C-Lizenz Behindertensport – Breitensport erworben werden. Erst nach erfolgreicher Teilnahme oder Anerkennung kann an den Profilblöcken (30 – 90) teilgenommen werden.
Gebühren:
400,00 € für Mitglieder
600,00 € für Nichtmitglieder
Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:
- Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
- Teilnehmer*innen, die eines anderen Landesverbandes des DBS als Mitglied gemeldet sind.
Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
exkl. Übernachtung — exkl. Verpflegung — exkl. Lernmaterial
Hinweise:
Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.
Nach erfolgreicher Teilnahme kann die Übungsleiter*innen C-Lizenz Breitensport – Behindertensport beantragt werden.
Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.
Anbieter dieser ausbildung
089-5441890 | lehre@bvs-bayern.com
www.bvs-bayern.com
Anerkennung von Vorqualifikationen
Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.