Beschreibung:
Die Sonderlehrgänge für Lehrer*innen sind spezielle Kompaktkurse für vorqualifizierte Lehrer*innen (Sport- und Gymnastiklehrer*innen, Diplom Sportlehrer*innen und DiplomSportwissenschaftler*innen). Es werden Schwerpunkte auf die spezifischen Aspekte des Rehabilitationssports gelegt.
Umfang: Der Umfang und die Inhalte richten sich nach den jeweiligen Profilböcken:
Block 10 Grundlagen und Block 30 – Orthopädie: 50 LE
Für die erfolgreiche Teilnahme an den BRSNW Qualifizierungsmaßnahmen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- In der Qualifizierungsmaßnahme besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht
- Aktive Mitarbeit während der gesamten Qualifizierungsmaßnahme
- Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit
- Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis
- Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten von Teilnehmenden, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen
- Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde
- Hospitation in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit
Wir empfehlen das Handbuch Rehabilitationssport allen, die eine Qualifikation zur Übungsleitung „Rehabilitationssport“, „Breitensport“ oder „Präventionssport für Menschen mit Behinderung“ erlangen möchten. Die Inhalte des Handbuchs orientieren sich an den gültigen Richtlinien des DOSB und des DBS für die Ausbildungen im Behindertensport. Unter www.handbuch.neuerstart.de können Sie einen Einblick in die Inhalte des Buchs erhalten. Bestellungen können online über den Shop – Neuer Start Verlag erfolgen.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, eine Seminarrücktrittsversicherung über einen Versicherer Ihrer Wahl abzuschließen.
Gebühren:
Tarif A: € 550
Tarif B: € 650
Tarif C: € 850
exkl. Übernachtung — exkl. Verpflegung — exkl. Lernmaterial
Hinweise:
Grundlagen über Behinderungen und zum Sport für Menschen mit Behinderung + Rehabilitationssport bei Behinderungen im Bereich der Orthopädie ohne Übernachtung und ohne Verpflegung
Anbieter dieser ausbildung

0203-7174150 | brsnw@brsnw.de
www.brsnw-qualifizierung.de
Anerkennung von Vorqualifikationen
Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.