LgNr.: G-A-2702

Sonderausbildung Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Block 8

Sonderlehrgang
Kompaktlehrgang
Vorqualifikationen

Beschreibung:

Es werden folgende spezifische Inhalte vermittelt:

  • Sportorganisation und -verwaltung
  • Ziele und Inhalte des Rehabilitationssports
  • Recht und Verwaltung des Rehabilitationssports
  • Finanzierung des Rehabilitationssports
  • Psychologie und Soziologie

Gliederung:

  • Der Block P8 umfasst 8 UE/LE.
    • 4 UE/LE online via Zoom
    • 4 UE/LE online im Selbststudium über BVS Bayern Campus

    Zusätzlich muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE/LE nachgewiesen werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

Zielgruppe:

Die Sonderlehrgänge richten sich an vorqualifizierte Teilnehmer*innen (Sportwissenschaftler*innen mit dem Schwerpunkt Behinderten- oder Rehabilitationssport etc.), die Rehabilitationssport anbieten möchten.

Gebühren:

115,00 € für Mitglieder
230,00 € für Nichtmitglieder

Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:

  • Teilnehmer, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
  • Teilnehmer, die in einem anderen Landesverband des DBS als Mitglied gemeldet sind.

Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.

 

 

exkl. Übernachtung — exkl. Verpflegung — inkl. Lernmaterial

Hinweise:

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung können die den Vorqualifikationen entsprechenden Lizenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation beantragt werden.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

Anbieter dieser ausbildung

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.
089-5441890 |
www.bvs-bayern.com

Anerkennung von Vorqualifikationen

Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.