LgNr.: B27-Fit 01

Orthopädie Sonderlehrgänge für Fitnesstrainer*innen

Sonderlehrgang
Vorqualifikationen

Beschreibung:

Der Kurs umfasst 90 LE.

Es werden Inhalte mit Bezug zu Behinderungen/ Erkrankungen wie z.B. Gelenkschäden/ Gelenkersatz, Missbildungen, Amputationen, Osteoporose, Morbus Bechterew, Wirbelsäulenerkrankungen, Krebserkrankungen etc. vermittelt.

Didaktik/Methodik
Medizin
Sportpraktische Beispiele
Trainings- und Bewegungslehre
Psychologie und Soziologie
Sportorganisation und –Verwaltung
Ernährung
Lehrproben
Lernerfolgskontrolle
Hausarbeit / Heimstudium
Hospitationen plus Hospitationsbericht in einer anderen Einrichtung bzw. einem anderen Verein

Zielgruppe: Dieser Sonderlehrgang richtet sich an vorqualifizierte Fitnesstrainer_innen, Übungsleiter_innen, die im Besitz einer B-Lizenz DFAV oder B-Lizenz DFLV (oder andere, vergleichbare Fitnesstrainer B-Lizenzen) sind und Rehabilitationsportangebote nach §64 SGB IX anbieten möchten.

Wichtige Hinweis: Die Teilnahme setzt eine Anwesenheit von 100 % voraus.
Ausnahmefälle müssen vorab mit dem Verband abgestimmt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann maximal ein Fehltag genehmigt werden, sofern dieser durch acht Hospitationsstunden ausgeglichen wird.
 

Ablauf

01.11.2027     Online 5 LE     nicht vor 17 Uhr
02.11.2027     Online 5 LE     nicht vor 17 Uhr
03.11.2027     Online 5 LE     nicht vor 17 Uhr
06.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00
07.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00
08.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00
09.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00
10.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00
11.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00
12.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00
13.11.2027     Präsenz 8 LE   09:00 – 16:00

Anbieter dieser ausbildung

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V.
030-30833870 |
www.sportbildung.berlin

Anerkennung von Vorqualifikationen

Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.