LgNr.: 242025

P16 – verkürzte Grundlagen

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Sonderlehrgang
Vorqualifikationen

Beschreibung:

Der Kurs umfasst 16 LE. Es werden folgende Grundlagen vermittelt: Sportorganisation und -verwaltung, Psychologie und Soziologie, Übersicht über Behinderungsarten in Theorie und Praxis. Zielgruppe: Gemäß Beschluss des Ausschuss Bildung/Lehre des DBS können folgende vorqualifizierte Berufsgruppen am P16 teilnehmen, um dadurch den Block 10 anerkannt zu bekommen (siehe Anerkennungstabelle): Diplom-Sportlehrer*innen, Sportlehrer*innen (Lehramt), Diplom-Sportwissenschaftler*innen, Magister Sportwissenschaft, Bachelor/Master (Sportwissenschaft, Sportmanagement, Lehramt Sport), Gymnastiklehrer*innen, Übungsleitungen und Trainer*innen anderer Spitzenverbände oder LSB. Für die erfolgreiche Teilnahme an der BRSNW Qualifizierungsmaßnahmen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: In der Qualifizierungsmaßnahme besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht; Aktive Mitarbeit während der gesamten Qualifizierungsmaßnahme Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie; Wir empfehlen das Handbuch Rehabilitationssport allen, die eine Qualifikation zur Übungsleitung Rehabilitationssport, Breitensport oder „Präventionssport für Menschen mit Behinderung“ erlangen möchten. Die Inhalte des Handbuchs orientieren sich an den gültigen Richtlinien des DOSB und des DBS für die Ausbildungen im Behindertensport. Unter www.handbuch.neuerstart.de können Sie einen Einblick in die Inhalte des Buchs erhalten. Bestellungen können online über den Shop – Neuer Start Verlag erfolgen.

Gebühren:

Tarif A: € 90,-
Tarif B: € 120,-
Tarif C: € 180,-

exkl. Übernachtung — inkl. Mittagessen — exkl. Lernmaterial

Hinweise:

Sonderlehrgang – Pflichtteil 16 Lerneinheiten – für vorqualifizierte Teilnehmer*innen ohne Übernachtung mit Mittagessen

Anbieter dieser ausbildung

Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
0203-7174150 |
www.brsnw-qualifizierung.de

Anerkennung von Vorqualifikationen

Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.