LgNr.: S-A-2405

Sonderlehrgang für Fitnesstrainer*innen Orthopädie – Block 10/30

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Sonderlehrgang
Kompaktlehrgang
Vorqualifikationen

Beschreibung:

Es werden folgende spezifische Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Amputationen, Gliedmaßenmissbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulenerkrankung, Krebserkrankungen) vermittelt:

  • Didaktik/Methodik
  • Medizin
  • Sportpraktische Beispiele
  • Trainings- und Bewegungslehre
  • Psychologie und Soziologie
  • Sportorganisation und -verwaltung
  • Ernährung

Gliederung:

Zusätzlich muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE/LE nachgewiesen werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

Zielgruppe:

Die Sonderlehrgänge im Bereich der Orthopädie für Fitnesstrainer*innen sind spezielle Kompaktkurse für vorqualifizierte Fitnesstrainer*innen. Es werden Schwerpunkte auf die spezifischen Aspekte des Rehabilitationssports gelegt.

Gebühren:

1.370,00 € für Mitglieder

1.670,00 € für Nichtmitglieder

 

Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:

  • Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
  • Teilnehmer*innen, die eines anderen Landesverbandes des DBS als Mitglied gemeldet sind.

Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.

inkl. Übernachtung — inkl. Verpflegung — exkl. Lernmaterial

Hinweise:

Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und soll von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Eine Onlineversion ist ausreichend.

 

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Orthopädie beantragt werden.

 

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

Zulassungsvoraussetzung:

Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifikationen nachweisen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interessent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig (siehe Richtlinien zur Aus- und Fortbildung Punkt 2).

Anbieter dieser ausbildung

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.
089-5441890 |
www.bvs-bayern.com

Anerkennung von Vorqualifikationen

Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.