Beschreibung:
Es werden folgende spezifische Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Amputationen, Gliedmaßenmissbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulenerkrankung, Krebserkrankungen) vermittelt:
- Didaktik/Methodik
- Medizin
- Sportpraktische Beispiele
- Trainings- und Bewegungslehre
- Psychologie und Soziologie
- Sportorganisation und -verwaltung
- Ernährung
Gliederung:
Zusätzlich muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE/LE nachgewiesen werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.
Zielgruppe:
Die Sonderlehrgänge im Bereich der Orthopädie für Physiotherapeut*innen sind spezielle Kompaktkurse für Physiotherapeut*innen. Es werden Schwerpunkte auf die pädagogische und methodische Kompetenz gelegt. Fundiertes medizinisches Fachwissen im Bereich der Orthopädie wird vorausgesetzt.
Gebühren:
805,00 € für Mitglieder
1155,00 € für Nichtmitglieder
Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:
- Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
- Teilnehmer*innen, die eines anderen Landesverbandes des DBS als Mitglied gemeldet sind.
Ein schriftlicher Nachweis muss bis spätestens zum Meldeschluss des jeweiligen Lehrgangs vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
inkl. Übernachtung — inkl. Verpflegung — exkl. Lernmaterial
Hinweise:
Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Orthopädie beantragt werden.
Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.
Zulassungsvoraussetzung:
Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifikationen nachweisen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interessent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig (siehe Richtlinien zur Aus- und Fortbildung Punkt 2).
Anbieter dieser ausbildung
089-5441890 | lehre@bvs-bayern.com
www.bvs-bayern.com
Anerkennung von Vorqualifikationen
Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.