LgNr.: S-A-2301

Verkürzte Grundlagen – Block P8

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Vorqualifikationen

Beschreibung:

Es werden folgende spezifische Inhalte vermittelt:

  • Sportorganisation und -verwaltung
  • Ziele und Inhalte des Rehabilitationssports
  • Recht und Verwaltung des Rehabilitationssports
  • Finanzierung des Rehabilitationssports
  • Psychologie und Soziologie

Gliederung:

Zusätzlich muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE/LE nachgewiesen werden. (Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.)

Zielgruppe:

Die Sonderlehrgänge richten sich an vorqualifizierte Teilnehmer*innen (Sportwissenschaftler*innen mit dem Schwerpunkt Behinderten- oder Rehabilitationssport etc.), die Rehabilitationssport anbieten möchten.

Gebühren:

100,00 € für Mitglieder

300,00 € für Nichtmitglieder

 

Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:

  • Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
  • Teilnehmer*innen, die eines anderen Landesverbandes des DBS als Mitglied gemeldet sind.

Ein schriftlicher Nachweis muss bis spätestens zum Meldeschluss des jeweiligen Lehrgangs vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.

exkl. Übernachtung — exkl. Verpflegung — exkl. Lernmaterial

Hinweise:

Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

 

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung können die den Vorqualifikationen entsprechenden Lizenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation beantragt werden.

 

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

Anbieter dieser ausbildung

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.
089-5441890 |
www.bvs-bayern.com

Anerkennung von Vorqualifikationen

Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.