LgNr.: G-A-2407

Verkürzte Grundlagen – Block P8

Vorqualifikationen

Beschreibung:

Es werden folgende spezifische Inhalte vermittelt:

  • Sportorganisation und -verwaltung
  • Ziele und Inhalte des Rehabilitationssports
  • Recht und Verwaltung des Rehabilitationssports
  • Finanzierung des Rehabilitationssports
  • Psychologie und Soziologie

Gliederung:

Zusätzlich muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE/LE nachgewiesen werden. (Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.)

Zielgruppe:

Die Sonderlehrgänge richten sich an vorqualifizierte Teilnehmer*innen (Sportwissenschaftler*innen mit dem Schwerpunkt Behinderten- oder Rehabilitationssport etc.), die Rehabilitationssport anbieten möchten.

Gebühren:

100,00 € für Mitglieder

160,00 € für Nichtmitglieder

Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:

  • Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
  • Teilnehmer*innen, die eines anderen Landesverbandes des DBS als Mitglied gemeldet sind.

Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.

exkl. Übernachtung — exkl. Verpflegung — exkl. Lernmaterial

Hinweise:

Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und soll von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Eine Onlineversion ist ausreichend.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung können die den Vorqualifikationen entsprechenden Lizenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation beantragt werden.

 

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

Anbieter dieser ausbildung

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.
089-5441890 |
www.bvs-bayern.com

Anerkennung von Vorqualifikationen

Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbieter.